Was nicht geht, geht nun mal nicht
Seit der ersten ISO 9001 aus dem Jahr 1987 finden wir unter „Interne Audits“ die Anforderung: „Die Organisation muss Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt sind.“
Endlich findet man im Entwurf ISO 19011:2018 (also mit 31 Jahren Verspätung) im Abschnitt Auditprinzipien die folgende Relativierung zum Begriff Unabhängigkeit im Audit: „Bei kleineren Organisationen kann es sein, dass die internen Auditoren nicht komplett unabhängig von der Tätigkeit sind, die auditiert wird; es sollten aber alle Anstrengungen unternommen werden, um Voreingenommenheit zu beseitigen und Objektivität zu fördern.
“ Bei den Begriffsdefinitionen in der ISO 9000:2015 finden wir leider keine weiteren Hinweise. Was eine „kleinere“ Organisation ist, bleibt der Interpretation des Lesers überlassen.
Nehmen wir an, dass in einem Unternehmen mit 150 Mitarbeitenden zehn interne Auditor*innen ausgebildet wurden (was schon überdurchschnittlich viel wäre). Nehmen wir weiterhin an dass diese aus verschiedenen Abteilungen und Hierarchieebenen stammen. Währen dann zum Beispiel Auditor*innen aus der Produktion unparteiisch, wenn sie den Einkauf auditieren?
Wahrscheinlich kennen sich die Kolleg*innen und durch die Wechselwirkungen der Prozesse entstehen zwangläufig eigene Interessen oder themenbezogene Neigungen. Zudem beeinflussen persönliche Beziehung und der Nasenfaktor die Objektivität im Audit, wenn auch nur unbewusst.
Um diesem Dilemma zu entgehen, buchen einige Organisationen externe Auditoren zur Durchführung interner Audits. Jedoch auch hier dürfen Objektivität und Unparteilichkeit im Audit infrage gestellt werden. Auch als Berater könnte ich eigene Interessen bei meiner Bewertung verfolgen.
Hören Sie sich auch den Podcast zum Thema an:
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Unparteilichkeit im AuditWeiterlesen »