Unsere Mitarbeiter sind uns ach so wichtig
Eine typische Auditsituation an: Üblicherweise wird im Rahmen von Audits nach Schulungsplänen und Nachweisen von durchgeführten Schulungen der Mitarbeiter gefragt. Seit der Normrevision von 2001 wird zudem gefragt, ob und wie die Wirksamkeit von Schulungen überprüft wird.
Was daraufhin den Auditor*innen präsentiert wird, ist oftmals ernüchternd.
Variante 1: Viele Betriebe sind bereits stolz darauf, rechtlich verpflichtende Schulungen (z.B. jährliche Sicherheitsunterweisungen, Unterweisung am ersten Arbeitstag, Ersthelfer, …) durchgeführt zu haben.
Variante 2: Es existiert ein Verfahren, nach dem Schulungsbedarf von Mitarbeitern oder Vorgesetzten gemeldet werden kann. Allerdings lagen bis zum Zeitpunkt des Audits lediglich ein oder zwei Anträge vor, obwohl es im Unternehmen 200 Mitarbeitende gibt. Wenn niemand geschult werden will, kann man halt nichts machen, oder?
Variante 3: Den Auditor*innen wir eine Qualifikationsmatrix vorgelegt, aus der hervorgeht, dass im Unternehmen für alle definierten Funktionen hinreichend viele A-qualifizierte Mitarbeitende vorhanden sind.
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