QM in Arztpraxen
Ein Klassiker: Der Gesetzgeber (SGB II) fordert von Arztpraxen den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, ohne zu spezifizieren, was damit gemeint ist. Die einzigen Freudenrufe hört man von Beratern und Zertifizierungsgesellschaften (HURRA Umsatz).
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