ISO-liert 4711

ISOliert 4711 – Spaß mit HLS

1. Anwendungsbereich

Wenn Sie in Ihrer Organisation zu wenig zu Lachen haben, ist die ISOliert Spaß 4711 das perfekte Managementsystem für Sie nach HLS.

2. Grundsätze des Spaßmanagementsystems

Lachen ist gesund.

3. Begriffe

HLS – High Level Structure
Hier gibt das Management Board (MB) nicht nur die Struktur für kommende ISO-Managementsystemnormen vor, sondern auch reichlich viel Text. Ab Kapitel 4 finden Sie ausschließlich den Vorgabetext, der in allen Managementsystemnormen (ISO 9001, ISO 14001, ISO 27001, …) zu finden sein wird.

Spaß
ist wenn man trotzdem lacht.

4 Kontext der Organisation

4.1 Verstehen der Organisation und ihres Kontextes

Die Organisation muss externe und interne Themen bestimmen, die für ihren Zweck relevant sind und sich auf ihre Fähigkeit auswirken, die beabsichtigten Ergebnisse ihres Spaßmanagementsystems zu erreichen.

4.2 Verstehen der Erfordernisse und Erwartungen interessierter Parteien

Die Organisation muss:

  • die interessierten Parteien, die für ihr Spaßmanagementsystem relevant sind;
  • die relevanten Anforderungen dieser interessierten Parteien

bestimmen.

4.3 Festlegen des Anwendungsbereichs des Spaßmanagementsystems

Die Organisation muss die Grenzen und die Anwendbarkeit des Spaßmanagementsystems bestimmen, um dessen Anwendungsbereich festzulegen.

Bei der Festlegung des Anwendungsbereichs muss die Organisation:

  • die unter 4.1 genannten externen und internen Themen;
  • die unter 4.2 genannten Anforderungen berücksichtigen.

Der Anwendungsbereich muss als dokumentierte Information verfügbar sein.

4.4 Spaßmanagementsystem

Die Organisation muss entsprechend den Anforderungen dieser Internationalen Norm ISOliert Spaß 4711 ein Spaßmanagementsystem aufbauen, verwirklichen, aufrechterhalten und fortlaufend verbessern, einschließlich der benötigten Prozesse und ihrer Wechselwirkungen.

5 Führung

5.1 Führung und Verpflichtung

Wenn Sie in Ihrer Organisation zu wenig zu Lachen haben, ist die ISOliert Spaß 4711 das perfekte Managementsystem für Sie nach HLS.
ISOliert 4711

Die oberste Leitung muss in Bezug auf das Spaßmanagementsystem Führung und Verpflichtung zeigen, indem sie:

  • sicherstellt, dass die Spaßpolitik und die Spaßziele festgelegt und mit der strategischen Ausrichtung der Organisation vereinbar sind;
  • sicherstellt, dass die Anforderungen des Spaßmanagementsystems in die Geschäftsprozesse der Organisation integriert werden;
  • sicherstellt, dass die für das Spaßmanagementsystem erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen;
  • die Bedeutung eines wirksamen Spaßmanagements sowie die Wichtigkeit der Erfüllung der Anforderungen des Spaßmanagementsystems vermittelt;
  • sicherstellt, dass das Spaßmanagementsystem sein beabsichtigtes Ergebnis bzw. seine beabsichtigten Ergebnisse erzielt;
  • Personen anleitet und unterstützt, damit diese zur Wirksamkeit des Spaßmanagementsystems beitragen können;
  • fortlaufende Verbesserung fördert;
  • andere relevante Führungskräfte unterstützt, um deren Führungsrolle in deren jeweiligen Verantwortungsbereichen deutlich zu machen.

ANMERKUNG: Wenn in dieser Internationalen Norm / diesem Teil von ISOliert Spaß 4711 / dieser Technischen Spezifikation das Wort „Geschäft“ (en: business) verwendet wird, ist dieses im weiteren Sinne zu verstehen und bezieht sich auf Tätigkeiten, die für den Zweck der Organisation bzw. deren Existenz entscheidend sind.

5.2 Politik

Die oberste Leitung muss eine Spaßpolitik festlegen, die

  1. für den Zweck der Organisation angemessen ist,
  2. einen Rahmen zum Festlegen von Spaßzielen bietet,
  3. eine Verpflichtung zur Erfüllung zutreffender Anforderungen enthält,
  4. eine Verpflichtung zur fortlaufenden Verbesserung des Spaßmanagementsystems enthält.

Die Spaßpolitik muss:

  • als dokumentierte Information verfügbar sein,
  • innerhalb der Organisation bekanntgemacht werden,
  • für interessierte Parteien verfügbar sein, soweit angemessen.

5.3 Rollen, Verantwortlichkeiten und Befugnisse in der Organisation

Die oberste Leitung muss sicherstellen, dass die Verantwortlichkeiten und Befugnisse für relevante Rollen zugewiesen und innerhalb der Organisation bekannt gemacht werden.

Die oberste Leitung muss die Verantwortlichkeit und Befugnis zuweisen für:

  1. das Sicherstellen, dass das Spaßmanagementsystem die Anforderungen dieser Internationalen Norm / dieses Teils von ISOliert Spaß 4711 / dieser Technischen Spezifikation erfüllt;
  2. das Berichten an die oberste Leitung über die Leistung des Spaßmanagementsystems.

6 Planung

6.1 Maßnahmen zum Umgang mit Risiken und Chancen

Bei Planungen für das Spaßmanagementsystem muss die Organisation die in 4.1 genannten Themen und die in 4.2 genannten Anforderungen berücksichtigen sowie die Risiken und Chancen bestimmen, die betrachtet werden müssen, um

  • sicherzustellen, dass das Spaßmanagementsystem seine beabsichtigten Ergebnisse erzielen kann,
  • unerwünschte Auswirkungen zu verhindern oder zu verringern,
  • fortlaufende Verbesserung zu erreichen.
  • Die Organisation muss planen:
  1. Maßnahmen zum Umgang mit diesen Risiken und Chancen;
  2. wie
    • die Maßnahmen in die Spaßmanagementsystem-Prozesse der Organisation integriert und dort umgesetzt werden;
    • die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bewertet wird.

6.2 Spaßziele und Planung zu deren Erreichung

Die Organisation muss Spaßziele für relevante Funktionen und Ebenen festlegen.

Die Spaßziele müssen:

  1. im Einklang mit der Spaßpolitik stehen;
  2. messbar sein (sofern machbar);
  3. anwendbare Anforderungen berücksichtigen;
  4. überwacht werden;
  5. vermittelt werden;
  6. soweit erforderlich, aktualisiert werden.

Die Organisation muss dokumentierte Informationen zu den Spaßzielen aufbewahren.

Bei der Planung zum Erreichen der Spaßziele, muss die Organisation bestimmen:

  • was getan wird;
  • welche Ressourcen erforderlich sind;
  • wer verantwortlich ist;
  • wann es abgeschlossen wird;
  • wie die Ergebnisse bewertet werden.

7 Unterstützung

7.1 Ressourcen

Die Organisation muss die erforderlichen Ressourcen für den Aufbau, die Verwirklichung, die Aufrechterhaltung und die fortlaufende Verbesserung des Spaßmanagementsystems bestimmen und bereitstellen.

7.2 Kompetenz

Die Organisation muss:

  • für Personen, die unter ihrer Aufsicht Tätigkeiten verrichten, welche die Spaßleistung der Organisation beeinflussen, die erforderliche Kompetenz bestimmen;
  • sicherstellen, dass diese Personen auf Grundlage angemessener Ausbildung, Schulung oder Erfahrung kompetent sind;
  • wenn erforderlich, Maßnahmen einleiten, um die benötigte Kompetenz zu erwerben, und die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu bewerten;
  • angemessene dokumentierte Information als Nachweis der Kompetenz aufbewahren.

ANMERKUNG: Geeignete Maßnahmen können zum Beispiel sein: Schulung, Mentoring oder Versetzung von gegenwärtig angestellten Personen, oder Anstellung oder Beauftragung kompetenter Personen.

7.3 Bewusstsein

Personen, die unter Aufsicht der Organisation Tätigkeiten verrichten, müssen sich:

  • der Spaßpolitik;
  • ihres Beitrags zur Wirksamkeit des Spaßmanagementsystems, einschließlich der Vorteile einer verbesserten Spaßleistung;
  • der Folgen einer Nichterfüllung der Anforderungen des Spaßmanagementsystems

bewusst sein.

7.4 Kommunikation

Die Organisation muss die interne und externe Kommunikation in Bezug auf das Spaßmanagementsystem bestimmen, einschließlich

  • worüber;
  • wann;
  • mit wem;
  • wie

kommuniziert wird.

7.5 Dokumentierte Information

7.5.1 Allgemeines

Das Spaßmanagementsystem der Organisation muss beinhalten:

  1. die von dieser Internationalen Norm / diesem Teil von ISOliert Spaß 4711 / dieser Technischen Spezifikation geforderte dokumentierte Information;
  2. dokumentierte Information, welche die Organisation als notwendig für die Wirksamkeit des Managementsystems bestimmt hat.

ANMERKUNG: Der Umfang dokumentierter Information für ein Spaßmanagementsystem kann sich von Organisation zu Organisation unterscheiden, und zwar aufgrund

  • der Größe der Organisation und der Art ihrer Tätigkeiten, Prozesse, Produkte und Dienstleistungen,
  • der Komplexität ihrer Prozesse und deren Wechselwirkungen,
  • der Kompetenz der Personen.

7.5.2 Erstellen und Aktualisieren

Beim Erstellen und Aktualisieren dokumentierter Information muss die Organisation:

  • angemessene Kennzeichnung und Beschreibung (z. B. Titel, Datum, Autor oder Referenznummer);
  • angemessenes Format (z. B. Sprache, Softwareversion, Graphiken) und Medium (z. B. Papier, elektronisch);
  • angemessene Überprüfung und Genehmigung im Hinblick auf Eignung und Angemessenheit

sicherstellen.

7.5.3 Lenkung dokumentierter Information

Die für das Spaßmanagementsystem erforderliche und von dieser Internationalen Norm / diesem Teil von ISOliert Spaß 4711 / dieser Technischen Spezifikation geforderte dokumentierte Information muss gelenkt werden, um sicherzustellen, dass sie:

  1. verfügbar und für die Verwendung geeignet ist, wo und wann sie benötigt wird;
  2. angemessen geschützt wird (z. B. vor Verlust der Vertraulichkeit, unsachgemäßem Gebrauch oder Verlust der Integrität).
  3. Zur Lenkung dokumentierter Information muss die Organisation, falls zutreffend, folgende Tätigkeiten berücksichtigen:
    • Verteilung, Zugriff, Auffindung und Verwendung;
    • Ablage/Speicherung und Erhaltung, einschließlich Erhaltung der Lesbarkeit;
    • Überwachung von Änderungen (z. B. Versionskontrolle);
    • Aufbewahrung und Verfügung über den weiteren Verbleib.

Dokumentierte Information externer Herkunft, die von der Organisation als notwendig für Planung und Betrieb des Spaßmanagementsystems bestimmt wurde, muss angemessen gekennzeichnet und gelenkt werden.

ANMERKUNG: Zugriff kann eine Entscheidung voraussetzen, mit der die Erlaubnis erteilt wird, dokumentierte Information lediglich zu lesen, oder die Erlaubnis und Befugnis zum Lesen und Ändern dokumentierter Information.

8 Betrieb

8.1 Betriebliche Planung und Steuerung

Die Organisation muss die Prozesse zur Erfüllung der Anforderungen und zur Durchführung der unter 6.1 bestimmten Maßnahmen planen, verwirklichen und steuern, indem sie:

  • Kriterien für die Prozesse festlegt;
  • die Steuerung der Prozesse in Übereinstimmung mit den Kriterien durchführt;
  • dokumentierte Information im notwendigen Umfang bereithält, so dass darauf vertraut werden kann, dass die Prozesse wie geplant durchgeführt wurden.

Die Organisation muss geplante Änderungen überwachen sowie die Folgen unbeabsichtigter Änderungen beurteilen und, falls notwendig, Maßnahmen ergreifen, um jegliche negativen Auswirkungen zu vermindern.

Die Organisation muss sicherstellen, dass ausgegliederte Prozesse gesteuert werden.

9 Bewertung der Leistung

9.1 Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung

Die Organisation muss bestimmen:

  • was überwacht und gemessen werden muss;
  • die Methoden zur Überwachung, Messung, Analyse und Bewertung, sofern zutreffend, um gültige Ergebnisse sicherzustellen;
  • wann die Überwachung und Messung durchzuführen ist;
  • wann die Ergebnisse der Überwachung und Messung zu analysieren und zu bewerten sind.

Die Organisation muss geeignete dokumentierte Informationen als Nachweis der Ergebnisse aufbewahren.

Die Organisation muss die Spaßleistung und die Wirksamkeit des Spaßmanagementsystems bewerten.

9.2 Internes Audit

9.2.1 Die Organisation muss in geplanten Abständen interne Audits durchführen, um Informationen darüber zu erhalten, ob das Spaßmanagementsystem:

  1. die Anforderungen:
    • der Organisation an ihr Spaßmanagementsystem;
    • dieser Internationalen Norm / dieses Teils von ISOliert Spaß 4711 / dieser Technischen Spezifikation erfüllt
  2. wirksam verwirklicht und aufrechterhalten wird.

9.2.2 Die Organisation muss:

  1. ein oder mehrere Auditprogramme planen, aufbauen, verwirklichen und aufrechterhalten, einschließlich der Häufigkeit von Audits, Methoden, Verantwortlichkeiten, Anforderungen an die Planung sowie Berichterstattung, welche die Bedeutung der betroffenen Prozesse und die Ergebnisse vorheriger Audits berücksichtigen;
  2. für jedes Audit die Auditkriterien sowie den Umfang festlegen;
  3. Auditoren so auswählen und Audits so durchführen, dass die Objektivität und Unparteilichkeit des Auditprozesses sichergestellt ist;
  4. sicherstellen, dass die Ergebnisse der Audits gegenüber der zuständigen Leitung berichtet werden;
  5. dokumentierte Information als Nachweis der Verwirklichung des Auditprogramms und der Ergebnisse der Audits aufbewahren.

9.3 Managementbewertung

Die oberste Leitung muss das Spaßmanagementsystem der Organisation in geplanten Abständen bewerten, um dessen fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit sicherzustellen.

Die Managementbewertung muss folgende Aspekte behandeln:

  1. den Status von Maßnahmen vorheriger Managementbewertungen;
  2. Veränderungen bei externen und internen Themen, die das Spaßmanagementsystem betreffen;
  3. Informationen über die Spaßleistung, einschließlich Entwicklungen bei:
    • Nichtkonformitäten und Korrekturmaßnahmen;
    • Ergebnissen von Überwachungen und Messungen;
    • Auditergebnissen
  4. Möglichkeiten zur fortlaufenden Verbesserung.

Die Ergebnisse der Managementbewertung müssen Entscheidungen zu Möglichkeiten der fortlaufenden Verbesserung sowie zu jeglichem Änderungsbedarf am Spaßmanagementsystem enthalten.

Die Organisation muss dokumentierte Information als Nachweis der Ergebnisse der Managementbewertung aufbewahren.

10 Verbesserung

10.1 Nichtkonformität und Korrekturmaßnahmen

Wenn eine Nichtkonformität auftritt, muss die Organisation:

  1. darauf reagieren und, falls zutreffend,
    • Maßnahmen zur Überwachung und zur Korrektur ergreifen,
    • mit den Folgen umgehen;
  2. die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache von Nichtkonformitäten bewerten, damit diese nicht erneut oder an anderer Stelle auftreten, und zwar durch:
    • Überprüfen der Nichtkonformität;
    • Bestimmen der Ursachen der Nichtkonformität;
    • Bestimmen, ob vergleichbare Nichtkonformitäten bestehen, oder möglicherweise auftreten könnten;
  3. jegliche erforderliche Maßnahme einleiten;
  4. die Wirksamkeit jeglicher ergriffener Korrekturmaßnahme überprüfen;
  5. sofern erforderlich, das Spaßmanagementsystem ändern.

Korrekturmaßnahmen müssen den Auswirkungen der aufgetretenen Nichtkonformitäten angemessen sein.

Die Organisation muss dokumentierte Information aufbewahren, als Nachweis

  • der Art der Nichtkonformität sowie jeder daraufhin getroffenen Maßnahme,
  • der Ergebnisse jeder Korrekturmaßnahme.

10.2 Fortlaufende Verbesserung

Die Organisation muss die Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit ihres Spaßmanagementsystems fortlaufend verbessern.

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