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Es gibt immer wieder Auditsituationen, wo man sich die Frage der Kompromissbereitschaft stellt. In der QM-Podcast Episode 39 skizziere ich Beispiele, die Ihnen als Orientierungshilfe für das Thema Auditkompromiss dienen könnten. Viel Spaß beim Hören.
Ein Auditkompromiss kann allen helfen
Wer meinen Blog QM-Impulse kennt, kennt auch meine Grundhaltung: „Bis auf den Anwendungs- oder Geltungsbereich dokumentieren wir NICHTS für die Auditor*innen!“ Grundsätzlich sollte es auch so sein.
Es gibt jedoch Fälle, bei denen man sich als Unternehmen, Geschäftsführung oder QMB keinen Zacken aus der Krone bricht, wenn man ein wenig Kompromissbereitschaft zeigt.
In dieser Episode hören sowohl Beispiele, bei denen es sinnvoll ist, „für die Auditoren“ etwas zu dokumentieren und auch Fälle, bei denen Sie Ihr QM-System mit Haut und Haaren verteidigen sollten.
Schlussendlich gibt es kein RICHTIG oder FALSCH, gleichzeitig darf man sich sein QM-System nicht kaputt machen lassen.
Audits in Anwesenheit von Berater*innen
Tatsächlich werden Berater*innen sehr oft für die Audittage gebucht. Die Beweggründe können recht unterschiedlich sein:
- Angst vor (eventuell unfairen) Zertifizierungsauditor*innen.
- Fehlende Normkompetenz (das lässt sich ändern!).
- „Berater*in hat das QM-System aufgebaut und soll nun auch die Verantwortung übernehmen.“
- Berater*in ist externe*r QMB (was in kleinen Unternehmen absolut OK ist).
Bedenklich finde ich Auditsituationen, wo Führungskräfte befragt werden und QMB oder Berater*in zur Antwort einspringen. In diesen Situationen zeigt sich der schizophrene Wahnsinn beim Thema Zertifizierungsaudits bzw. Kundenaudits.