Ein Klassiker: Der Gesetzgeber (SGB II) fordert von Arztpraxen den Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems, ohne zu spezifizieren, was damit gemeint ist. Die einzigen Freudenrufe hört man von Beratern und Zertifizierungsgesellschaften (HURRA Umsatz).
In Arztpraxen habe ich bereits verschiedenste Zertifikate gesehen:
• ISO 9001 (mit und ohne Akkreditierung)
• EFQM-Modell
• KTQ für Arztpraxen
• QM Zertifikate von Beratern
Zudem wurde mir von dubiosen Angeboten (z.B. Beratung und Zertifizierung aus einer Hand zum Festkostenpreis von (einmalig 20.000,- €) berichtet und umfangreiche Musterhandbücher erobern leider mal wieder den Markt.
Dabei fordert der Gesetzgeber keine Zertifizierung! Die Zertifizierung ist lediglich eine Möglichkeit, um das Vorhandensein eines QM-Systems nachzuweisen. Alternativ können Praxen den Nachweis durch ein Selbstbewertung erbringen oder abwarten bis jemand (z.B. die Kassenärztliche Vereinigung) nachfragt, um dann das eigene System zu präsentieren.
Das Problem der meisten Ärzte besteht darin zu wissen, was ein QM-System überhaupt ist. Normen wie die ISO 9001 oder KTQ bieten lediglich einen Leitfaden zum Aufbau eines Systems. Praktisch kann und darf ein QM-System auch gänzlich anders aussehen.
Letzenden Endes reden wir über Spielregeln einer Praxis, die niedergeschrieben, geschult, umgesetzt und kontrolliert werden. Ziel ist die Vermeidung von Verschwendung. Allerdings sieht es in den meisten Praxen so aus, dass die Kosten für den Aufbau und die Zertifizierung des QM-Systems in keinster Weise den Nutzen rechtfertigen und somit selbst zur Hauptverschwendung werden.